Wichtiger Hinweis: Versichertenkarte

Mittwoch, 03. Januar 2024 - 22:32 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der Einführung der E-Rezepte und der E-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab sofort zu Beginn jedes Quartals zuerst Ihre Versichertenkarte einlesen lassen müssen.
Ohne zuvor eingelesene Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse ist es nicht mehr möglich Ihnen Rezepte auszustellen oder Krankmeldungen auszustellen.