Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der Einführung der E-Rezepte und der E-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab sofort zu Beginn jedes Quartals zuerst Ihre Versichertenkarte einlesen lassen müssen.
Ohne zuvor eingelesene Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse ist es nicht mehr möglich Ihnen Rezepte auszustellen oder Krankmeldungen auszustellen.
Wichtiger Hinweis: Versichertenkarte
Mittwoch, 03. Januar 2024 - 22:32 Uhr