Bitte Folgendes beachten:
Ab 01. Oktober 2022 gilt in den Arztpraxen die FFP-2 Maskenpflicht !!
Auch Personen mit medizinisch begründeter Maskenbefreiung sind dazu angehalten im Wartebereich und an der Anmeldung eine FFP-2-Maske zu tragen. Des Weiteren behält sich das Praxispersonal das Recht vor, das Vorzeigen der Maskenbefreiung zu verlangen.
~Ihr Praxisteam